Bundesrat berät Verbot von Gesichtsverhüllungen in der Gerichtsverhandlung
Justizministerin Barbara Havliza: „Die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht ist für die Rechtsfindung von entscheidender Bedeutung.“
Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen 970. Sitzung mit der Frage befasst, ob Gesichtsverhüllungen vor Gericht ausdrücklich verboten werden sollen. Durch eine Gesetzesänderung soll es an der Gerichtsverhandlung beteiligten Personen - also insbesondere Parteien, Zeugen und Prozessbevollmächtigten - grundsätzlich untersagt werden, ihr Gesicht ganz oder teilweise zu verhüllen. Justizministerin Barbara Havliza: „Die Überprüfung von Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt ist in Gerichtsverfahren vielfach von entscheidender Bedeutung. Die Richterinnen und Richter müssen den Beteiligten ins Gesicht sehen können, denn die Mimik sagt bisweilen mehr als Worte.“ Zudem könne eine Gesichtsverhüllung die Identifizierung von Personen erschweren oder verhindern.
Der Bundesrat hat den Gesetzesantrag - dem niedersächsischen Anliegen entsprechend - an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort wird der im Grundsatz von Niedersachsen unterstütze Gesetzesvorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Bayern vertieft beraten. Niedersachsen wird sich für zwei Ausnahmen vom Verhüllungsverbot einsetzen. „Verdeckte Ermittler dürfen nicht gefährdet werden, ihnen muss eine Aussage unter Verhüllung gestattet sein“, fordert Justizministerin Barbara Havliza. Zudem müsse mit Blick auf den Zweck des Verhüllungsverbotes der Vorsitzende Richter Ausnahmen gestatten können, wenn durch eine (teilweise) Verhüllung weder die Identifizierung noch die Beweiswürdigung beeinträchtigt werde.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.09.2018
Ansprechpartner/in:
Martin Speyer
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