Antwort auf Mündliche Anfrage: „Verschärfung der Stalking-Strafbarkeit“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.01.2014, Mündliche Anfrage
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) lehnte laut einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2013 einen Beschluss der Innenministerkonferenz, wonach die Strafbarkeit der Nachstellung (Stalking) nach § 238 des Strafgesetzbuchs (StGB) verschärft und ausgeweitet werden soll, ab. Die Justizministerin macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag geltend, die Strafbarkeit von Handlungen eines Stalkers auszuweiten. Sie führte aus: „Der Ruf nach mehr und höheren Strafen hilft den Opfern nicht. Es kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen, Stalking-Opfern durch Zeitungsschlagzeilen falsche Versprechungen zu machen, die man nicht einhalten kann. Eine umfassende und richtige Beratung der Opfer auf Grundlage der völlig ausreichenden Rechtslage wäre hier zielführender als der inhaltsleere Ruf nach Gesetzeskosmetik“.
Die Innenministerkonferenz (IMK) unter dem Vorsitz des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) hatte zuvor im Dezember 2013 beschlossen, die Strafbarkeit wegen Nachstellung nach § 238 StGB zu verschärfen und auszuweiten. Der Beschluss der IMK geht auf eine Initiative der Bayerischen Staatsregierung zurück. Dem Beschluss zufolge sollen die Ausgestaltung der Strafnorm vom derzeitigen Erfolgsdelikt zum Gefährdungsdelikt geändert werden sowie eine Strafverschärfung erfolgen. Eine Erweiterung des § 112 a der Strafprozessordnung um den Haftgrund des Grundtatbestandes des § 238 StGB soll ebenfalls geprüft werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Verschärfung und Ausweitung der Strafbarkeit der Nachstellung nach § 238 StGB?
2. Wie wird die Landesregierung im Bundesrat bei einer entsprechenden Änderung der Strafnorm der Nachstellung nach § 238 StGB stimmen?
3. Wie hat das Land Niedersachsen bei der Innenministerkonferenz über den im Einleitungstext angesprochenen Beschluss abgestimmt?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Der umgangssprachlich als „Stalking“ bezeichnete Tatbestand der Nachstellung wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22.03.2007, BGBl. I S. 354) mit Wirkung zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt.
§ 238 Strafgesetzbuch schützt den individuellen Lebensbereich, indem er das unbefugte Nachstellen und die hierdurch verursachte schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers unter Strafe stellt. Dabei kann sich das unbefugte Nachstellen im - jeweils beharrlichen - Aufsuchen der räumlichen Nähe, im Verwenden von Telekommunikationsmitteln u. ä., in der missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten, in der Bedrohung mit der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter oder in vergleichbaren Handlungen manifestieren. Als Strafrahmen sieht § 238 Absatz 1 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Bringt der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, ist gemäß § 238 Absatz 2 Strafgesetzbuch auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Im Falle des Todes einer der vorgenannten Personen ist gemäß § 238 Abs. 3 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verwirkt.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Konkrete Planungen der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung oder Ausweitung der Strafbarkeit nach § 238 Strafgesetzbuch gibt es derzeit nicht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben ist der Landesregierung nicht bekannt.
Zu 2.:
Es wird auf die Antwort zu 1. Bezug genommen.
Zu 3.:
Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) werden nach dem Einstimmigkeitsprinzip gefasst. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat demgemäß den Beschluss der IMK zur Verbesserung des Schutzes vor beharrlichen Nachstellungen (Stalking) mitgetragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
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