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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Warum wurde ein Büro von Sebastian Edathy erst am 12. Februar 2014 durchsucht?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Februar 2015, Mündliche Anfrage Nr. 19


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 19 der Abgeordneten Dirk Toepffer und Jens Nacke (CDU):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Presseberichten zufolge haben Beamte der Staatsanwaltschaft Hannover, des Landeskriminalamtes Niedersachsen und des Fachkommissariats I der Polizeiinspektion (PI) Nienburg-Schaumburg am 10. Februar 2014 die Wohnung des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg durchsucht. Entsprechende Razzien gab es laut Presseberichten auch in den Wahlkreisbüros des Abgeordneten Edathy in Nienburg und Stadthagen.

Am 12. Februar 2014 berichtete BILD-online über eine weitere Razzia im Privathaus des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg. In dem entsprechenden Bericht heißt es: „Im Zuge der Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten haben Fahnder der Staatsanwaltschaft Hannover am Mittwoch erneut Räumlichkeiten im Privathaus des SPD-Innenpolitikers durchsucht. Eine Sprecherin der Anklagebehörde bestätigte BILD: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ein weiteres Büro von Sebastian Edathy durchsucht. Dort wurden Gegenstände sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden’. Nach BILD-Informationen war ein Büroraum bei der Planung der ersten Durchsuchung am Montag zunächst übersehen worden. Die Ermittler hatten daher keinen entsprechenden Durchsuchungsbefehl.“

Über das Ergebnis der in den Privat- und Büroräumen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durchgeführten Durchsuchungen berichtete Welt-online am 16. Februar 2014. In dem betreffenden Artikel heißt es wie folgt: „Hat Edathy Staubspuren nicht weggewischt? Zwar haben die Fahnder Edathys Wohnung und auch sein Büro inzwischen auf den Kopf gestellt, doch das Ergebnis ist ‚eher mager‘, wie selbst Fröhlich zugab. Hatte Edathy Zeit, Beweise aus dem Weg zu räumen? Es gibt Hinweise darauf, dass in seiner Wohnung einst Computer standen, die dort heute nicht mehr zu finden sind. Offenbar hat Edathy Staubspuren nicht weggewischt. Aus den Wänden der zwei durchsuchten Wohnungen hingen noch die Anschlusskabel für nicht mehr vorhandene PCs aus der Wand.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Warum waren den niedersächsischen Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft Hannover die weiteren Räumlichkeiten im Privathaus des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg, die dann erst am 12. Februar 2014 zu einer Durchsuchung eben dieser Räumlichkeiten führten, nicht schon am 10. Februar 2014 bekannt bzw. bis dahin nicht ermittelt worden, und warum erstreckte sich der Durchsuchungsbefehl nicht auf alle Räume im Privathaus?

  2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die verspätete Durchsuchung weiterer Büroräume am 12. Februar 2014 in Rehburg Beweismittel vernichtet wurden bzw. werden konnten?

  3. Welche Spuren bei der Beweissicherung deuten darauf hin, dass der ehemalige Abgeordnete Sebastian Edathy bzw. andere Personen Edathys Wohn- bzw. Büroräume in Rehburg in großer Eile verlassen und möglicherweise belastendes Material für die Auswertung durch die Ermittlungsbehörden unschädlich gemacht bzw. aus den Räumlichkeiten entfernt haben könnten?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Am 10. Februar 2014 wurde die unter der Anschrift „Auf der Bleiche 1 A“ gelegene Privatwohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durchsucht. Zu diesem Zeitpunkt lagen den Ermittlungsbehörden noch keine genauen Erkenntnisse über separate Büroräumlichkeiten unter der angrenzenden Anschrift „Auf der Bleiche 3 D“ vor. Sofern bereits ein entsprechender Hinweis in den Ermittlungsakten enthalten war, hatte eine Überprüfung der zuständigen PI Nienburg/Schaumburg ergeben, dass eine Adresse mit der Hausnummer 3 D nicht existent sei.

Bei dem durchsuchten Objekt handelt es sich um eine größere Appartementanlage in der Ortsmitte von Rehburg-Loccum. Eine nähere Erkundung war im Vorfeld der Durchsuchung vom 10. Februar 2014 nicht mehr möglich. Erst am 11. Februar 2014 wies eine Anwohnerin das Landeskriminalamt Niedersachsen auf die tatsächlich vorhandenen Büroräumlichkeiten „Auf der Bleiche 3 D“ hin. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte darauf noch am selben Tag einen weiteren Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Hannover und vollstreckte diesen in den frühen Morgenstunden des

12. Februar 2014.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung vom 16.06.2014 zu Frage 128. der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ verwiesen.

Zu 2.:

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Vernichtung von Beweismitteln zwischen dem 10. und 12. Februar 2014 in Rehburg vor.

Zu 3.:

Die Bewertung der Spurenlage in den Wohn- und Büroräumen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy obliegt dem Landgericht Verden im Rahmen der dort am 23. Februar 2015 gegen ihn beginnenden strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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