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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Klärt die Landesregierung beim „Gammelfleisch“ gründlich auf?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. April 2016, Mündliche Anfrage Nr. 16


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 16 des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU):

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Drucksache 17/5030 hat die Landesregierung auf die Frage nach dem Ermittlungsaufwand im Zusammenhang mit dem sogenannten Gammelfleischskandal im Landkreis Grafschaft Bentheim folgende Antwort gegeben: „Die Landwirtschaftszentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erfasst den Verfahrensaufwand erst seit dem 1. August 2014. Die letzte Erfassung des Arbeitsaufwandes datiert bislang vom 2. November 2015. Zahlenmaterial liegt daher nur für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 2. November 2015 vor. Danach wandte der zuständige Dezernent der Staatsanwaltschaft Oldenburg für das Verfahren 1100 Js 29505/13, das am 11. Mai 2015 durch Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer abgeschlossen wurde, 12 660 Minuten auf. In einem weiteren, am 13. April 2015 durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigten Verfahren (1100 Js 53666/14) benötigte der genannte Dezernent der Staatsanwaltschaft Oldenburg 35 Minuten. In einem dritten Verfahren (1100 Js 18259/14), das noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurden von ihm bisher 270 Minuten aufgewandt.“

1. Welchen Verdacht hatten die drei von der Landesregierung aufgezählten Verfahren jeweils zum Gegenstand?

Im Verfahren 1100 Js 29505/13 (Staatsanwaltschaft Oldenburg) besteht der Verdacht folgender Straftaten und Ordnungswidrigkeiten:

I. Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) in Tateinheit mit vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Lebensmittels unter irreführender Kennzeichnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 7 und 9 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu,

II. mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) in Tateinheit mit vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Lebensmittels unter irreführender Kennzeichnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu,

III. vorsätzliches Inverkehrbringen eines Lebensmittels unter irreführender Kennzeichnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 7 und 9 LFGB),

IV. vorsätzlicher Verstoß gegen Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (§ 59 Abs. 2 Nr. 1c LFGB) in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel II Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (§ 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nummer 853/2004),

V. vorsätzlicher Verstoß gegen Artikel 18 Absatz 2 Unterabsatz 2 und Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, jeweils auch in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009,

VI. Vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 60 Abs. 3 Nr. 1 b Alt. 1 und 2, Abs. 5 Nr. 3 LFGB).

Im Verfahren 1100 Js 18259/14 (Staatsanwaltschaft Oldenburg) besteht der Verdacht der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Im Verfahren 1100 Js 53666/14 (Staatsanwaltschaft Oldenburg) hat der Verdacht des vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Lebensmittels unter irreführender Kennzeichnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 7 - 9 LFGB) bestanden.

2. Inwiefern kann die Landesregierung den Verdacht ausräumen, dass in dem fleischverarbeitenden Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim „Gammelfleisch“ verarbeitet wurde?

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat keinen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 170 Abs. 1 Strafprozessordnung dahingehend feststellen können, dass tatsächlich zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignetes Fleisch verarbeitet worden ist.

3. Wann wird die Landesregierung dem Landtag die beantragten Akten zu den Vorgängen um den fleischverarbeitenden Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim vorlegen?

Dem Aktenvorlagebegehren nach Art. 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung betreffend den Antrag vom 26.02.2014 der drei Mitglieder der Fraktion der CDU im Unterausschuss für Verbraucherschutz des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und dessen Erweiterung vom 19.03.2015 betreffend Akten und Unterlagen zu Vorwürfen gegen einen fleischverarbeitenden Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim ist mit Schreiben des Niedersächsischen Justizministeriums vom 14.12.2015 an Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages mit Vorlage des Aktenbestandes zum Stichtag 19.03.2015 abschließend Rechnung getragen worden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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