56. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar
Havliza: „Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist untrennbar mit Goslar verbunden“
Die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat sich in ihrer Rede auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar für einen Verbleib der renommierten Tagung in der Harzstadt ausgesprochen. „Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat eine lange Tradition, die von Anfang an untrennbar mit der Stadt Goslar verbunden ist“, so Havliza am Donnerstag vor rund 1.800 Teilnehmern. „Die Bedeutung der Tagung hängt auch mit dem besonderen Flair der Welterbe-Stadt Goslar und der historischen Kaiserpfalz zusammen und es ist mir ein großes Anliegen, dass dieser besondere Charakter des Verkehrsgerichtstages erhalten bleibt.“ Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet seit über 50 Jahren in Goslar statt, zuletzt waren jedoch Überlegungen bekannt geworden, die stetig größer werdende Tagung nach Leipzig zu verlegen.
Die Ministerin machte sich in ihrer Rede zudem für einen niedersächsischen Gesetzentwurf stark, der sich mit einem drängenden Problem des Verkehrsrechts beschäftigt: so genannte Gaffer und ihre Smartphones. „Der Gesetzgeber hat auf das Phänomen, dass sich bei schweren Verkehrsunfällen zunehmend Schaulustige am Unfallort sammeln, um ihre Sensationslust zu befriedigen und dadurch die Rettungskräfte behindern, bereits mit einer neuen Strafvorschrift reagiert“, so Havliza. Offen sei jedoch das Problem, dass Schaulustige verstorbene Unfallopfer mit ihren Smartphones fotografierten oder filmten und diese Aufnahmen anschließend ins Internet einstellten oder über soziale Netzwerke verbreiteten. „Dieses pietätlose Verhalten stellt eine erhebliche Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Opfer dar.“
Der niedersächsische Gesetzentwurf - eine entsprechende Bundesratsinitiative wird dem Kabinett alsbald vorgelegt - sieht deshalb eine Erweiterung des gesetzlichen Schutzbereiches auf unbefugte Bildaufnahmen von verstorbenen Personen vor. Durch die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit soll die Polizei bereits im Vorfeld der Aufnahmen - etwa wenn „Gaffer“ ihr Smartphone“ zücken und sich in „Position bringen“ - einschreiten und Smartphones beschlagnahmen können. „Glauben Sie mir, die Beschlagnahme eines Handys schmerzt die Täter ganz besonders“, so Havliza. „Im Interesse der Rechte von Unfallopfern hoffe ich deshalb auf eine breite Unterstützung der niedersächsischen Bundesratsinitiative. Die niedersächsische Landesregierung wird sich jedenfalls auch weiterhin für den effektiven Schutz der Rechte von Unfallopfern einsetzen.“
Zum Hintergrund: Die Strafvorschrift des § 201a Absatz 2 Strafgesetzbuch bietet bislang lediglich den lebenden Personen Schutz; Aufnahmen von Toten sind vom Schutzbereich nicht erfasst. Ferner besteht gegenwärtig keine rechtliche Handhabe, die Aufnahmen zu beschlagnahmen, um die drohende Veröffentlichung abzuwenden. Denn unter Strafe gestellt wird bislang lediglich die Verbreitung der Aufnahmen, nicht aber die Fertigung von Aufnahmen selbst (vgl. § 33 Abs. 1 KunstUrhG). Zum Zeitpunkt der Fertigung der Aufnahmen am Unfallort wird aber regelmäßig noch nicht festgestellt werden können, dass der Hersteller der Aufnahmen auch die Absicht hat, die Aufnahmen zu verbreiten. Das ist aber der Zeitpunkt zu dem ein Einschreiten der Polizei stattfinden muss, will man einen effektiven Schutz erreichen.
Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen stammt bereits aus dem Jahr 2016. Die vom Bundesrat beschlossene Initiative hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Wahlperiode jedoch nur in Teilen aufgegriffen. Ein wesentlicher Punkt, nämlich ein verbesserter Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unfallopfern, fehlt bis heute. Diesen Teil der Bundesratsinitiative verfolgt Justizministerin Barbara Havliza nun weiter.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.01.2018
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
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