Justizministerin Barbara Havliza stellt politische Agenda vor
Mehr Sicherheit an Gerichten, Beschleunigung von Verfahren, Entlastung für Richter und Staatsanwälte
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza hat am (heutigen) Mittwoch den Mitgliedern des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen ihre Arbeitsschwerpunkte für die 18. Wahlperiode vorgestellt.
„Die Justiz als dritte Gewalt muss vor allem handlungsfähig sein und die vielfältigen Aufgaben zügig und verlässlich erfüllen. Sonst gefährden wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Daran orientieren sich die Arbeitsschwerpunkte meines Hauses“, erklärte Justizministerin Barbara Havliza.
Sichere Justiz: Durchgängige Eingangskontrollen
Die Ministerin betonte, dass auch in der Justiz zu spüren sei, dass immer mehr Menschen staatlichen Institutionen und deren Repräsentanten nicht mit dem notwendigen Respekt begegneten. „Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und unsere Justizangehörigen haben einen Anspruch auf einen sicheren Aufenthalt in den Justizgebäuden. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass in der Regel an allen Gerichten und – soweit erforderlich – Staatsanwaltschaften tägliche Einlasskontrollen durchgeführt werden“, so Havliza. Dafür müssten zunächst die baulichen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Effektive Justiz: Beschleunigte Verfahren und Häuser des Jugendrechts
Neben einem vermehrten Einsatz beschleunigter Verfahren bei Erwachsenen im Bereich der Kleinkriminalität sollen nun im Jugendstrafverfahren „Häuser der Jugendrechts“ für eine zügige Strafverfolgung sorgen. Dazu sollen alle Beteiligten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und das Gericht) enger und damit effektiver und zeitsparender zusammenarbeiten. „Häuser des Jugendrechts können in der Umsetzung ganz unterschiedlich aussehen. Wir werden das Konzept flexibel halten und an die örtlichen Gegebenheiten und Strukturen anpassen.“
Effektive Justiz: Mehr Richter und Staatsanwälte
Neben der Stärkung der Polizei müsse auch die Justiz angemessen mit Personal ausgestattet werden, erklärte die Ministerin. Sicherheit bedeute nicht nur Festnahmen, sondern auch Aburteilungen. Um das zu erreichen, müssten rund 250 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in einem ersten Schritt bereits im laufenden Jahr das Personal aufstocken können“, so die Ministerin.
Neutralität der Justiz: Religiöse und weltanschauliche Symbole
Havliza erinnert daran, dass Richterinnen und Richter rechtlich zur Neutralität verpflichtet seien. „Schon der Anschein, die Art und Weise der Verfahrensführung oder der Inhalt einer Entscheidung orientiere sich nicht allein an Recht und Gesetz, sondern könne durch die religiöse oder weltanschauliche Einstellung des Richters beeinflusst sein, gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.“ Ein solcher Anschein könne durch das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole wie eines islamischen Kopftuchs bei der Vornahme richterlicher Amtshandlungen entstehen. „Ich strebe eine gesetzliche Regelung an, die das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole bei der Vornahme richterlicher Amtshandlungen gegenüber den Verfahrensbeteiligten generell untersagt“, so Havliza. Gleichzeitig hob die Ministerin hervor, dass die Diskussion noch nicht abgeschlossen sei.
Offene Kommunikation: Vollverschleierung im Gerichtssaal
Auch die Vollverschleierung im Gerichtssaal ist ein Thema, das die Justizministerin verbindlich regeln möchte. Vor den Ausschussmitgliedern hob sie hervor, dass eine offene Kommunikation im Gerichtssaal zu den tragenden Elementen einer Verhandlungsführung zähle. „Eine sachgerechte Verhandlungsführung ist ohne die Feststellung der Identität von Zeuginnen und Zeugen und die vollständige Würdigung von Aussagen auch anhand der Mimik nicht denkbar“, sagte Havliza, die vor ihrem Amtsantritt als Vorsitzende Richterin eines Staatsschutzsenats tätig war. “Ich werde mich bei der kommenden Justizministerkonferenz für die Schaffung einer gesetzliche Grundlage einsetzen.“ Sie betonte, dass bei der Ausgestaltung die richtige Balance zwischen dem staatlichen Justizauftrag und der Religionsfreiheit ein wesentlicher Aspekt sei.
Sicherer Justizvollzug: Elektronische Fußfessel
Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, den Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) für die Fälle des geplanten Verlassens der Anstalt zu ermöglichen. Um Gefangene oder Sicherungsverwahrte anweisen zu können, außerhalb der Justizvollzugsanstalt ein entsprechendes Gerät mitzuführen, bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Havliza: „Diese gesetzliche Regelung wollen wir schaffen. Eingesetzt werden soll die elektronische Fußfessel insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung aufenthaltsbezogener Weisungen. Zum Beispiel um das Verbot der Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu überprüfen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.01.2018
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