Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) ist neben der Strafgerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und dem Justizvollzug die vierte Säule der Strafrechtspflege in Niedersachsen.
Im AJSD arbeiten rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Aufgaben der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe wahrzunehmen. Daneben ist Personal des AJSD in den 11 Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen eingesetzt.
Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter engagieren sich u. a. für die soziale Eingliederung von Straftäterinnen und Straftätern, erstellen Entscheidungshilfen für die Strafjustiz und bedienen sich der Mediation. Sie stehen den Klientinnen helfend und beratend zur Seite (z.B. bei der Wohnungssuche, der Arbeitsplatzsuche, bei Behördenangelegenheiten, bei finanziellen Problemen, in akuten Krisen u.a.), überwachen Auflagen und Weisungen der Gerichte und unterstützen die Klientinnen und Klienten, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden.
Der AJSD ist den Grundwerten von Toleranz, sozialer Gerechtigkeit, den Menschenrechten und der gewaltfreien Konfliktlösung verpflichtet. Daraus resultieren eine wertschätzende Grundhaltung sowie ein ressourcen- und lösungsorientierter Arbeitsstil.
Ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz ist Voraussetzung für die verantwortungsvolle Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AJSD. Sie wird durch kontinuierliche Aktualisierung des eigenen Wissens, Fortschreibung und Weiterentwicklung qualitativer Standards und ein professionelles Qualitäts- und Risikomanagement gewährleistet.
Der AJSD leistet Präventionsarbeit für die Gesellschaft und trägt zur inneren Sicherheit bei. Er kooperiert mit privaten Trägern und Netzwerkpartnern der Straffälligen- und Opferhilfe und unterstützt ehrenamtliches Engagement.
Fachliche Schwerpunkte wie das Risikomanagement, die Sexualstraftäterbetreuung, die Jugendbewährungshilfe und der Täter-Opfer-Ausgleich werden an zentraler Stelle konzipiert, durchgeführt und fortentwickelt.
Bewährungshilfe
Bewährungshilfe ist eine Form ambulanter Straffälligenhilfe, bei der der Staat Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen übernimmt. Die Aufgaben der Bewährungshilfe werden haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt.
Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe gehören einerseits Beratung und Betreuung der Straffälligen in allen die Resozialisierung betreffenden Fragestellungen und Problemfeldern; andererseits aber auch Überwachung und Kontrolle der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen.
Führungsaufsicht
Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie kann kraft Gesetzes eintreten oder bei Entlassung von Straftäterinnen und Straftätern aus dem Straf- oder dem Maßregelvollzug gerichtlich angeordnet werden.
Bei bestimmten Straftaten kann das Gericht zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.
Gerichtshilfe
In der Gerichtshilfe werden im Rahmen von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren Daten zur Persönlichkeit, zur Lebenssituation und zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen und Verurteilten ermittelt. Damit leistet Gerichtshilfe einen wertvollen Beitrag zu sachgerechten Entscheidungen im Ermittlungs- und Strafverfahren.
Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen.
Jugendbewährungshilfe
Eine besondere Zielgruppe der Bewährungshilfe sind jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter.Neben den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts gelten hier die besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, das den Erziehungsgedanken besonders in den Vordergrund rückt.
Weitere Informationen und Adressen der Büros und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen.
Informationen über den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
finden Sie hier
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.12.2018