Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Informationsfreiheit in Niedersachsen

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (LT-Drs. 17/278)


Ich begrüße es sehr, dass nunmehr auch die FDP das Thema Informationsfreiheit auf ihre Fahnen geschrieben und dem Landtag den Entwurf eines Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt hat. Der Entwurf, der uns heute auf Drucksache 17/278 vorliegt, beruht auf einem in zahlreichen Punkten inhaltsgleichen oder zumindest inhaltsähnlichen Gesetzentwurf, den die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im August 2009 eingebracht und den der Landtag am 24. November 2009abgelehnt hat, und zwar auch mit den Stimmen der FDP.

Ich will hier gar nicht kritisieren, dass sich der jetzt von der FDP vorgelegte Entwurf in einigen Passagen stark an den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus dem Jahr 2009 anlehnt. Abgesehen davon, dass Gesetze und Gesetzentwürfe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und von jeder und jedem für eigene Zwecke verwendet werden können, freuen wir uns selbstverständlich über alle diejenigen, die von unseren Gesetzentwürfen inhaltlich so überzeugt sind, dass sie wesentlichen Teilen daraus zustimmen können.

Allerdings will ich hier um der historischen Lauterkeit willen nicht verschweigen, dass die FDP in der im Herbst 2009 geführten Landtagsdebatte durchaus Sympathien für den Gesetzentwurf von Bündnis90/Die Grünen gezeigt hat. Offenbar sah sich die FDP damals vor allem aus Gründen der Koalitionsdisziplin gehalten, gegen den Entwurf zu stimmen. Dieser Hinderungsgrund ist nach der Abwahl der schwarz-gelben Regierung im Januar dieses Jahres weggefallen.

Die Landesregierung stimmt mit der Fraktion der FDP im Grundsatz darin überein, dass Niedersachsen endlich ein Informationsfreiheitsgesetz braucht. In der Koalitionsvereinbarung, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Februar 2013 für die 17. Wahlperiode des Landtages geschlossen haben, ist festgehalten, dass die rot-grüne Koalition ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz beschließen wird. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag hier einen wichtigen Zusatz: Die Landesregierung will sich nämlich ausdrücklich hinsichtlich der Regelungsbreite am Hamburger Transparenzgesetz orientieren.

Damit ist der zentrale Unterschied zwischen dem Entwurf der Fraktion der FDP und dem von der Landesregierung geplanten Gesetz angesprochen:

Das Hamburger Transparenzgesetz geht weit über den von der FDP vorgeschlagenen Ansatz hinaus und markiert die Entwicklung hin zu einer Informationsfreiheitsgesetzgebung der zweiten Generation. Dabei werden die Behörden nicht nur verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Daneben tritt vielmehr die Verpflichtung der Behörden, amtliche Dokumente und aufbereitete Informationen im Rahmen eines öffentlichen Registers mit Suchfunktionen im Internet grundsätzlich online zugänglich zu machen. Entsprechende Regelungsvorschläge gibt es bereits in Bayern und im Bund.

In diese Richtung wollen wir auch in Niedersachsen gehen. Der von der Fraktion der FDP vorgelegte Entwurf bleibt demgegenüber auf halbem Weg stehen und hinkt der aktuellen Entwicklung im Bereich der Informationsfreiheit hinterher.

Eine moderne, umfassende Regelung, wie die Landesregierung sie plant, bedarf allerdings einer gründlichen Vorbereitung, in die alle Betroffenen einbezogen werden müssen. Deshalb wird die Landesregierung keine überstürzten Regelungsvorschläge vorlegen, sondern ihren Gesetzentwurf in einem offenen, transparenten Verfahren entwickeln und zur Diskussion stellen und die Sachargumente abwägen. Dazu gehört nicht nur die in der Geschäftsordnung der Landesregierung vorgesehene Beteiligung aller betroffenen Ressorts und Landesbehörden, der kommunalen Spitzenverbände und anderer Vereinigungen. Wichtig ist mir vor allem die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Sie müssen die Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen über die Ausgestaltung eines Niedersächsischen Transparenzgesetzes zur Geltung zu bringen und sich aktiv am Diskussionsprozess zu beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2013

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln