Antwort auf Mündliche Anfrage: Personelle Ausstattung in der Justiz
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.05.2013, Mündliche Anfrage (TOP 55)
Antwort auf Mündliche Anfrage: Personelle Ausstattung in der Justiz
HANNOVER. Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat am 30.05.2013 namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) geantwortet.
Der Abgeordnete Dr. Marco Genthe (FDP) hatte gefragt:
Hundert Tage rot-grüne Landesregierung: Stillstand in der Justiz - Stichwort „Gerechtigkeit und Rechtsfrieden“
Die rot-grüne Landesregierung ist seit Hundert Tagen im Amt. In ihrer Koalitionsvereinbarung haben SPD und Bündnis 90/Die Grüne zum Thema Gerechtigkeit und Rechtsfrieden angekündigt: „Voraussetzung für Rechtsfrieden und Gerechtigkeit ist eine starke, unabhängige Justiz, die rasch zu verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen kommt. Die rot-grüne Koalition steht dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen unabhängig von Ihrem Einkommen ihre Rechte durchsetzen können und gleichen Zugang zu Recht und Justiz erhalten. Wir erteilen jedweden Änderungen in der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten diesen Zugang erschweren, eine klare Absage.“
Des Weiteren hat die Justizministerin bei der Vorstellung ihrer Arbeitsschwerpunkte vor dem Rechtsausschuss am 10. April 2013 angekündigt, dass sie sich weiterhin für eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung der niedersächsischen Justiz einsetzen werden.
Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ist seit dem 4. April 2013 ein Beschwerdeverfahren - Aktenzeichen L 11 AS 155-13 B ER - anhängig. Gestand des Verfahrens ist die rechtliche Klärung der Zahlungsverweigerung von Arbeitslosengeld II eines niedersächsischen Jobcenters. Auf Anfrage der Betroffenen teilte das Gericht mit, das „angesichts der gegenwärtigen Verfahrensbelastung um ein wenig Geduld gebeten werden muss“.
Die ersten hundert Tage einer Landesregierung gelten immer als Phase, in der eine Einarbeitung erfolgt, zugleich aber auch erste Weichenstellungen vorgenommen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Ankündigungen die personelle Ausstattung der Gerichte in Niedersachsen?
2. Plant die Landesregierung die personelle Ausstattung der Gerichte zu erhöhen, während die Justizministerin angekündet hat, in ihrem Ressort in diesem Jahr knapp sechs Millionen Euro zu sparen, gegebenenfalls wie?
3. Wie bewertet die Landesregierung auf Grundlage des obigen Falles beim Landessozialgericht, dass die verzögerte Entscheidungsfindung gerade die Schwächeren betrifft?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung:
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten personellen Ausstattung gehört zu den Schwerpunktthemen der Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung. Ein wesentliches Element zur Stellenplanung im Justizbereich ist dabei das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y, mit dem der Personalbedarf und die Belastung in den einzelnen Justizzweigen fortlaufend überprüft wird.
Die aktuelle Personalbedarfsberechnung weist auf Grund von zurückgehenden Geschäftszahlen im richterlichen Bereich bei den Ordentlichen Gerichten im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang des Personalbedarfs um rd. 35 Arbeitskraftanteile aus. Gleichwohl verbleibt ein Fehlbedarf von 136,51 Arbeitskraftanteilen, um eine PEBB§Y-Belastung von 1,0 auf Basis der vorhandenen Stellen zu erreichen. Die Durchschnittsbelastung auf Basis des tatsächlichen Personaleinsatzes ist zum 31.12.2012 von 1,14 auf 1,12 gesunken.
Die in den vergangenen Jahren aufgrund der Vielzahl der Hartz IV-Verfahren besonders im Blickpunkt stehende Sozialgerichtsbarkeit weist aktuell sogar nur eine Belastung im richterlichen Dienst von 1,00 bei den Sozialgerichten auf. Für das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen liegt die Belastung bei 1,05. Diese niedrige Belastung konnte nur erreicht werden, weil aus anderen Gerichtsbarkeiten bisher befristet Personal in die Sozialgerichtsbarkeit verlagert wurde. Mit den bisherigen Maßnahmen wird der Abbau von Verfahrensbeständen unterstützt und gefördert, gleichzeitig ist damit auch eine Bearbeitung neu eingehender Verfahren in angemessener Zeit möglich.
Die Landesregierung erwartet, dass sich die positive Belastungsentwicklung auf Grund tendenziell eher rückläufiger Verfahrenszahlen weiter fortsetzt. Sie wird auf vorübergehende Mehr- oder Minderbedarfe im Rahmen der Haushaltsführung angemessen reagieren.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Wegen der Bewertung der personellen Ausstattung der Gerichte in Niedersachsen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 2.:
Die Entscheidung über die personelle Ausstattung im kommenden Jahr wird die Landesregierung im Rahmen des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren treffen. Konkrete Maßnahmen werden erst mit Beschluss der Landesregierung über den Haushaltsplanentwurf 2014 am 2./3. Juli 2013 feststehen.
Zu 3.:
Die Arbeitsweise einzelner Gerichte ist im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit der Bewertung durch die Landesregierung entzogen. Dies gilt auch für das in der Anfrage genannte Verfahren vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).Wegen der Belastungssituation im richterlichen Dienst bei dem LSG wird auf die Vorbemerkungen Bezug genommen. Anhaltspunkte für die Annahme einer Benachteiligung „der Schwächeren“ durch verzögerte Entscheidungsfindungen kann die Landesregierung nicht feststellen.