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Dolmetscherwesen

Informationen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher


Falls Sie sich für eine

allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher

und/oder

Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

oder, sofern Sie nicht im Bundesgebiet niedergelassen sind bzw. Ihren Wohnsitz begründet haben, für eine

Registrierung als vorübergehender Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat, demgegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind,

interessieren, wenden Sie sich bitte an das für Niedersachsen zentral zuständige

Landgericht Hannover
- Der Präsident -
Volgersweg 65
30175 Hannover.

Weitere Informationen und Hinweise sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Landgerichts Hannover.

Bundesweite Online-Datenbank

In der bundesweiten Online-Datenbank finden Sie im Bundesgebiet niedergelassene allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer sowie vorübergehende Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union etc.: http://www.gerichts-dolmetscher.de

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