Dolmetscherwesen
Informationen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Falls Sie sich für eine
allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher
und/oder
Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer
oder, sofern Sie nicht im Bundesgebiet niedergelassen sind bzw. Ihren Wohnsitz begründet haben, für eine
Registrierung als vorübergehender Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat, demgegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind,
interessieren, wenden Sie sich bitte an das für Niedersachsen zentral zuständige
Landgericht Hannover
- Der Präsident -
Volgersweg 65
30175 Hannover.
Weitere Informationen und Hinweise sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Landgerichts Hannover.
Bundesweite Online-Datenbank
In der bundesweiten Online-Datenbank finden Sie im Bundesgebiet niedergelassene allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer sowie vorübergehende Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union etc.: http://www.gerichts-dolmetscher.de